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Alle Artikel zu England und dem Vereinigten Königreich auf einen Blick
Thema: England und Großbritannien
Z.Zt. sind ca. 420 Artikel zu England und Großbritannien in 5 Rubriken in dieser Datenbank erfaßt. So finden Sie in Standard die Hauptartikel zu Britannia, in Hintergrund die Informationen der Hauptartikel im europäischen oder geschichtlichen Zusammenhang und mit größerer Detaillierung, in Biografie die Kurzbiografien der in Standard und Hintergrund angesprochenen handelnden Personen, in Kommentar zukünftig meine subjektive Bewertungen und Anmerkungen und in Sonstiges Detailinformationen zu Dynastien, Schauplätzen, Dokumenten und vielem anderen mehr.

Für komplexere Suchanfragen im Volltext nutzen Sie bitte die Rubrik Suchen.
17.07.2001; Robert Morten

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Titel:Die Verfassung von Großbritannien im Überblick
Untertitel: 
kat:Standard
subkat:Staat/Politik
subsubkat: 
aufmacher:Verfassung von Großbritannien, das Verfassungsrecht Großbritanniens ist nicht durch ein bestimmtes Verfassungsdokument normiert, sondern findet sich in einer Reihe von Gesetzen, Regelungen und auch gar nicht schriftlich fixierten Konventionen. Von der englischen Verfassung wird deshalb insgesamt als von einer ungeschriebenen Verfassung gesprochen.
text:Die gesetzlichen Regelungen finden sich in der Magna Carta Libertatum von 1215, der Petition of Right (1628), der Habeas-Corpus-Akte (1679), der Bill of Rights von 1689 (die im Wesentlichen das Verhältnis zwischen dem Monarchen und dem Parlament festschreibt), dem Act of Settlement (1701), der Schottischen Unionsakte (1707; siehe Unionsgesetze), den Representations of the Peoples Act (1832, 1918, 1928, 1948), den Parliament Acts (1911, 1949) und dem Westminster-Statut (1931). Per Gerichtsbeschluss wurde weiterhin das Verhältnis zwischen den Gerichten und dem Parlament geregelt. Konventionen betreffen alle Aktivitäten der Regierung. Sie verlangen etwa, dass ein Minister dem Parlament die Handlungen seines Amtsbereichs darlegen muss; dass die Königin (oder der König) einer Gesetzesvorlage des Parlaments nicht ihre (oder seine) Zustimmung (die notwendig ist, damit die Vorlage zum Gesetz erhoben wird) versagen darf; und dass Staatsbeamte zur politischen Neutralität verpflichtet sind. Ein bemerkenswertes Merkmal der Verfassung ist die Tatsache, dass die Gerichte, die Regierung und das Parlament enger miteinander verbunden sind als in vielen anderen Ländern mit schriftlichen Verfassungen. Das Kabinett besteht aus Abgeordneten des Unterhauses (Members of Parliament - MPs), einer Mehrheit des Unterhauses, das die Legislative darstellt. Richter werden vom Lordkanzler (dem ranghöchsten Juristen der Regierung) selbst oder auf seine Empfehlung hin berufen.

Die Verfassung wirkt sich also so aus, dass eine politische Partei, die über eine Mehrheit im Unterhaus verfügt, in der Lage ist, eine überaus mächtige Regierung zu bilden. Kein anderes Staatsorgan, das Oberhaus, die Königin (oder der König) oder die Gerichte, kann ein Gesetz, zu dessen Verabschiedung die herrschende Partei entschlossen ist, aufhalten. In Anbetracht der Organisation moderner politischer Parteien und der zentralen Stellung des Kabinetts bedeutet dies, dass der Premierminister und das Kabinett fast die gesamte politische Macht ausüben.
Autor:Robert Morten
Datum:Samstag, 4.August.2001, 16:42
Nutzer:0




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