Erläuterungen zu alten Handwerksbräuchen finden Sie in der folgenden Datenbank.
| Bezeichnung | Erklärung | Ziegenschurtz | ein Böttchergeselle, dem das Schleifen noch bevorstand. Während des Schleifens war übrigens der Ziegenschurtz immerfort zu ermahnen: "Du sollst mit keiner Kanne klappern", wohl als Hinweis darauf zu verstehen, stets für eine volle und deshalb nicht klappernde Kanne für die Gesellenrunde zu sorgen. |
Zu Wasser reiten | Brauch im Rahmen des Zutrinkens. Beschloss man, zu Wasser zu reiten, dann wurde eine Schale mit Bier oder einem anderen alkoholischen Getränk in eine Ecke des Raumes gestellt. Wer trinken sollte, musste sich dann mit dem aufgehockten Zutrinker auf allen Vieren zu der Schale begeben und diese leeren. |
Zutrinken | eine zum Trinken nötigende Art des Zuprostens. Anno 1750 erläuterte Johann Heinrich Zedler das Zutrinken folgendermassen: "Zutrincken heisst überhaupt so viel, als zusammen oder in Gesellschaft trincken und schmausen; daher es auch zuweilen das Gesellentrincken genennet, und darunter nicht etwa das Trincken und Sauffen derer Handwercks-Gesellen, sondern vielmehr ein solches Sauff-Gelach verstanden wird, da ein Sauff- und Zech-Bruder oder Geselle den anderen nöthiget, eben so viele und so grosse Humpen auszuleeren, als jeder in seinen vollen Wanst hinein zu schütten vermag." |
Zweispitzgruss | formelhafte Bitte der Steinmetzen um Entleihe seines Werkzeugs von einem Zunftgenossen: "Mit Gunst und Erlaubnis Zweispitz, ich komme zu Dir und hebe Dich auf und nehme Dich mit mir. Wenn ich Meinen aus der Schmiede bekomme, soll er der ehrbaren Gesellschaft auch wiederum zu Diensten stehen." |
Örtengeselle | in einem von Gewerk zu Gewerk unterschiedlichen Zeremoniell bestimmter Geselle, dem die Begrüssung von Neuankömmlingen oblag. Neben diesem am häufigsten anzutreffenden Namen für den Inhaber des ehrenvollen Amtes finden sich auch die Bezeichnungen Altführer, Altknecht oder Altgeselle. |
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Quelle: Alte Handwerksbräuche, Verlag die Wirtschaft 1990,
ISBN 3-349-00591-8
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