Historische Berufe - Handwerksbräuche

Alte Handwerksbräuche

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BezeichnungErklärung
Lichtbratenauch Lichtgans; eine kleine Feier anlässlich des Beginns der Arbeit bei künstlichem Licht, gewöhnlich an Michaelis (29. September). Freilich versprachen die Bezeichnungen mehr als die Feier hielt, denn zumeist war es mit einem Schluck Bier oder Wein und einem bescheidenen Imbiss getan. Gäste wurden dazu grundsätzlich nicht eingeladen.
Lieselein grösseres Trinkgefäss, das ein neuer Steinmetzgeselle vor der Aufnahme in die Werkstatt auf rechte Art zu leeren hatte. Dabei musste er die Liesel nicht nur auf einen Zug austrinken und währenddessen unentwegt den Vorgesetzten anschauen, sondern er durfte den Henkel nur mit Zeige- und Mittelfinger umfassen. Unterlief ihm eine Regelwidrigkeit, war eine Strafrunde fällig.
Lossprechender offizielle Abschluss der Lehrlingszeit, auch als Freisprechen oder Ledigschelten bezeichnet. Es geschah vor offener Lade und wurde in den Akten festgehalten. Üblicherweise war das Lossprechen mit einer kleinen Mahlzeit verbunden, dem sogenannten Lehrbraten, auch als Verschenken des Gesellenbratens bezeichnet. Es gab aber auch Festlegungen anderer Art. So auferlegten Lübecker Tischler dem jungen Gesellen die Verpflichtung, in Verbindung mit dem Lossprechen ein silbernes Schild für den Willkommen zu stiften. Dieser Pokal hatte während des Lossprechens gewichtige Bedeutung - der frischgebackene Geselle durfte ihm, nachdem er "Gunst und Erlaubnis" des Meisters eingeholt, "das Haupt entblössen" (den Deckel abnehmen) und erstmalig daraus trinken, den Abdanktrunk nehmen.
Lukastag"Blauchmachen" der Glaser am Namenstag ihres Schutzpatrons, des Heiligen Lukas (18. Oktober). Der Tag wurde entsprechend gefeiert, wobei das Trinken dabei nicht unbedingt als eine Nebensache behandelt wurde.
Lutherpfaffenunter den Hutmachern üblicher Ausdruck für die verheirateten Gesellen. War ein Meister gezwungen, sich bei einem anderen Meister zu verdingen, so musste auch er sich diese nicht gerade angenehme Bezeichnung gefallen lassen.
Maigrafenfestin Norddeutschland aus den mittelalterlichen Vollversammlungen und Gerichtstagen, den "Maisprachen", hervorgegangenes Frühlingsfest der Handwerker. Sein Höhepunkt war die Wahl einer Maikönigin, eines Maikönigs oder auch eines Maigrafen, die für einen Tag lang das Zepter führen durften. Allgemeine Maigrafenfeste wurden schon im frühen 15. Jahrhundert auch Handwerkern in anderen Regionen erlaubt, so z. B. in der Schweiz den Schneidern und "Schuhknechten" oder in Mitteldeutschland den Knochenhauern.
Meisteressenabschliessende Zeremonie des Meisterwerdens. Ursprünglich hielt sich das Meisteressen in recht bescheidenem Rahmen. Es war von der Absicht des Neuaufgenommenen getragen, den älteren Meistern seine Reverenz zu erweisen. Aber schon im 16. Jahrhundert nahmen die Aufwendungen für dieses Gastmahl enorm zu. Beispielsweise erliess der Rat Berlins 1565 die einschränkende (!) Anweisung, jedem Meister "nur" vier Pfund Fleisch, ein Huhn und eine Schüssel gekochten Essens vorzusetzen - die Getränkemenge wurde offensichtlich nicht per Dekret eingeschränkt. Im 17. Jahrhundert uferten die Meisteressen derart aus, dass der junge Meister seine Werkstatt oft mit einer grossen Schuldenlast übernehmen musste, zumal er im Verlauf des Mutens und der Meisterpromotion schon beträchtliche Gebühren zu erstatten hatte (s. auch Strafbüchse füllen).
MeisterpromotionVorgang des Meisterwerdens. Dach dreimaligem Muten, Vorlage und Begutachtung des Meisterstücks sowie Entrichtung einer Gebühr erfolgte dann der Eintrag in das Meisterbuch. Die offizielle Promotion beschlossen ein Trunk aus dem Willkomm-Pokal "auf die ehrbaren und rechtschaffenen Meister nach Handwerksbrauch und Gewohnheit" und das Meisteressen. Mitunter folgte aber auch noch der Gebrauch des Ladestocks. Der neuernannte Meister erhielt mit ihm fünf symbolische Schläge, und zwar erstens im Namen der heiligen Dreifaltigkeit, nächstens "für seine Gnaden, den König", dann für den Herrn Vater, viertens für die Frau Mutter und abschliessend für Recht und Ordnung.
MeistersingerTeilnehmer bzw. Höchstausgebildeter im sogenannten Meistergesang der Handwerkszünfte des 14. bis 16. Jahrhunderts. Die Handwerker fanden sich in Singeschulen zusammen, um den Gesang zu pflegen. Die Meister ihres Handwerks hatten manche Hürde zu nehmen, bevor sie sich endlich auch unter den Sangesbrüdern Meister nennen durften. Zunächst begann man als "Schüler" und avancierte nach etlichen Prüfungen zum "Schulfreund", "Singer" oder "Dichter". Wer dann einen neuen "Ton" (eine Melodie) erfunden hatte, die "Tabulatur" (die Vorschriften) bestens kannte und korrekt anwendete, galt als "Meister". Falls aber ein aus den Reihen der Meister gewählter "Merker" (Kontrolleur) feststellte, dass jemand gegen die Tabulatur verstossen hatte, so konnte dem Betreffenden der Meisterrang wieder aberkannt werden. Mit dem gegen Ende des 16. Jahrhunderts einsetzenden Niedergang des Zunftwesens begann schliesslich auch der Verfall des Meistergesangs.
Metzgersprungeine hauptsächlich von den Münchner Metzgern praktizierte Variante des Schleifens, die bis 1896 regelmässig überwiegend zur Faschingszeit stattfand. Dabei formierte sich ein festlicher Zug mit Musikanten an der Spitze, zwei "Metzgerbüberln" auf Pferden, dann die loszusprechenden Lehrjungen und die Gesellen, und schliesslich die Meister. Sobald der für die Taufe vorgesehene Brunnen erreicht war, mussten die Ausgelernten in Kostümen aus Lammfell in das kalte Wasser springen, sich necken lassen und im Brunnen schwimmende Nüsse und Äpfel unter die Zuschauer werfen. Unter geringerer Anteilnahme des Publikums fand der Metzgersprung gelegentlich auch in Salzburg, Zürich und Meran statt.
Morgenspracheursprünglich nur am frühen Morgen durchgeführte Zusammenkunft der Zunftmeister. Die später generell so bezeichneten Versammlungen fanden zunächst nur zwei- bis höchstens sechsmal im Jahr statt und dienten vorrangig zur Klärung von Zunftangelegenheiten. Das Verhalten in der Versammlung war eindeutig geregelt. So heisst es in den "Privilegien" der Tuchmacher zu Köpenick aus dem Jahre 1644: "Soll Niemandt mit tötlicher gewehr (Waffen - D.N.) zuer Morgensprache kommen, auch Keinen hader anfangen, oder ohne Verlaubniss der Zunftmeister etwas reden. Wer darwider handelt, soll die Thonne füllen..."
Die erwähnte Tonne, eine grosse Schenkkanne, deutet bereits darauf hin, dass der Umtrunk nicht zu kurz kam. Allmählich ging es in den Morgensprachen immer weniger um notwendigerweise zu erörternde Dinge, sondern man traf sich ganz einfach aus Tradition zum Gespräch und zur angenehmen Runde (s. auch Quartalstag begehen).
Mund-Maurer seinBezeichnung für die Tatsache, dass ein ehrbarer Maurergeselle nicht nur sein Handwerk, sondern auch dessen brauchtümliche Sprache richtig beherrschte. Beispielsweise wurde der Fremde während des Examens vom Örtengesellen gefragt: "Was bist Du für ein Maurer?" "Ein Mund-Maurer". "Woran erkennt man das?" "An meinem ehrbaren Grusse und Mundsprache."
Mutenursprünglicher Ausdruck für "um etwas förmlich anhalten". Allmählich wurde es im Handwerk Brauch, auch um Meisterehren anzuhalten, wobei die Zunft eine bestimmte Mutzeit festlegte. Das bedeutete für den Bewerber, innerhalb der gesetzten Frist in der Regel dreimal vor den versammelten Meistern zu erscheinen und dabei Mutgeld zu zahlen.
Mit der Einführung der Mutzeit sollte der Zugang zum Handwerk erschwert werden. Zugleich wurde die Frist dafür genutzt, Hinweise über die Fähigkeiten und Charaktereigenschaften des sich um Meisterehren bewerbenden Gesellen zu beschaffen.
Namen verschenkenein auch als Namenkaufen bezeichneter, bis zurück in das 14. Jahrhundert nachweisbarer, am häufigsten unter den Tischlern praktizierter Brauch, dem jungen Mann mit dem Eintritt in den Gesellenstand einen speziellen, gewissermassen seine Philosophie ausdrückenden Namen zu verleihen; beispielsweise "Ehrlich bist", "Frisch und frei", "Trau auf Gott" und ähnliche.
Der frischgebackene Geselle musste bei dieser Zeremonie einen von mehreren auf die Tischplatte gezeichneten Kreidestrichen mit der blossen Hand völlig wegwischen. Auf der Unterseite der Platte waren den Strichen jeweils Namen zugeordnet. Das Unangenehme an der Sache verkörperten freilich die um den Tisch herumsitzenden Zunftgenossen, die, mit Holzlöffeln ausgerüstet, danach trachteten, dem Burschen tüchtig auf die Finger zu klopfen. Jedes Zurückziehen der Hand kostete ihn übrigens eine Runde. Zum Abschluss des Namenverschenkens war der Willkomm zu leeren.
Namenabtrinkenspezieller Brauch bei den Drechslern nach der ersten Begrüssung eines zugewanderten Gesellen. Dafür holte der Örtengeselle zwei Gläser oder Krüge herbei, füllte sie bedächtig und stellte sie vor den Femden hin. Danach fragte er ihn nach Namen und Geburtsort, stiess mit dem Neuankömmling an, und beide tranken ihr Glas in einem Zug aus. Ein rechter Drechslergeselle wusste nun allerdings, dass das Namenabtrinken damit nicht beendet war. Erst waren die Gefässe nochmals füllen zu lassen - nun auf Kosten des Fremden.
Namenstimmenbei den Riemern so bezeichnetes Namenabtrinken, hier aber häufiger vor den versammelten Gesellen.
Ochsenjagenein in unterschiedlicher Regelmässigkeit in manchen Städten jährlich ausgeübter Brauch der Metzger. Während es beim Ochsenjagen recht derb zuging - man jagte die jungen Tiere mit Knüppeln durch die Strassen bis zu einer Ziellinie - war der Ochsenumzug ("Klosterochsenumzug") eine vergleichsweise gesittete Veranstaltung: Man verloste in der Öffentlichkeit einige besonders gemästete Tiere, meist zugunsten von Klöstern, Kranken und Waisen. Vor der eigentlichen Verlosung schmückten die Gesellen die Ochsen und führten sie werbend durch die ganze Stadt.
Pachanten schleifenstrengere Regelung des Schleifens für ausgelernte Buchbinderlehrlinge.
Pallgeld-Knechtein für die Bierzustellung verantwortlicher Geselle (Knecht) einer Bierbrauerzunft. Er durfte ein Trinkgeld - das Pallgeld - erwarten, das gelegentlich sogar in der Höhe vorgeschrieben war, in der Steiermark zum Beispiel 1 Kreuzer je Eimer (etwa 56 Liter). Die Ernennung der Pallgeld-Knechte erfolgte meist in feierlicher Zeremonie.
Parlecke trinkeneiner bestimmten Person aus dem Gesellenkreis zutrinken und den letzten Schluck dann überraschend einem anderen in die Augen schütten. In der Regel benutzte man dafür als Trinkgefäss eine Schüssel, die gelegentlich dem zuvor Begossenen sogar noch auf den Schädel gehauen wurde. Diese recht unfeine Arte des Trinkens mag man unter den Handwerkern wohl praktiziert haben, wenn zugleich das Schleifen angesagt war, wenn sich also ohnehin alles auf Unfug einrichtete.
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Quelle: Alte Handwerksbräuche, Verlag die Wirtschaft 1990, ISBN 3-349-00591-8


Letzte Änderung: 26.12.01 (UG)
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