Historische Berufe - Handwerksbräuche

Alte Handwerksbräuche

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7 ausgewählte Einträge:

BezeichnungErklärung
Zechin Österreich verwendeter Ausdruck für die Auflage bei der Ankunft eines fremden Gesellen. Die Einladung zur Zech nahm man gerne entgegen, weil sie jedermann einen ausgiebigen Trunk signalisierte.
Zechsingensehr weltliche Abwandlung des Meistergesangs der Meistersinger. Während in den "Festschulen" (zumeist Kirchen) bis zum Ende des 15. Jahrhunderts ausschliesslich, später in der Hauptsache biblische Themen Gegenstand des Gesangs waren, orientierte sich das Zechsingen vordergründig auf den Handwerksalltag, auf Lust und Wehe der Handwerksburschen und ihrer Meister. Dementsprechend trafen sich die Meister(singer) statt in der Festschule vornehmlich im Wirtshaus zum Gesang.
Zeichen holenAbholen eines Zeichens, mit dessen Hilfe der ankommende Wandergeselle sein Bündel durch das Stadttor bringen konnte. Er holte dieses Zeichen in der Herberge "beim Herrn Vater" (dem Herbergswirt), wobei der Geselle unter anderem folgenden Spruch vorzutragen hatte:
"Guten Tag, Glück herein, Gott ehre das Handwerk, Meister und Gesellen. Herr Vater, ich bitt, Ihr wollet mir doch ein Gesellenzeichen geben, dass ich mein Bündel kann zum Tor hineinbringen."
Zuweilen war es erforderlich, dass sich der Geselle selbst auf Umschau nach Arbeit zu begeben hatte, und auch dafür rüstete er sich mit dem Zeichen aus.
Ziegenschurtzein Böttchergeselle, dem das Schleifen noch bevorstand. Während des Schleifens war übrigens der Ziegenschurtz immerfort zu ermahnen: "Du sollst mit keiner Kanne klappern", wohl als Hinweis darauf zu verstehen, stets für eine volle und deshalb nicht klappernde Kanne für die Gesellenrunde zu sorgen.
Zu Wasser reitenBrauch im Rahmen des Zutrinkens. Beschloss man, zu Wasser zu reiten, dann wurde eine Schale mit Bier oder einem anderen alkoholischen Getränk in eine Ecke des Raumes gestellt. Wer trinken sollte, musste sich dann mit dem aufgehockten Zutrinker auf allen Vieren zu der Schale begeben und diese leeren.
Zutrinkeneine zum Trinken nötigende Art des Zuprostens. Anno 1750 erläuterte Johann Heinrich Zedler das Zutrinken folgendermassen:
"Zutrincken heisst überhaupt so viel, als zusammen oder in Gesellschaft trincken und schmausen; daher es auch zuweilen das Gesellentrincken genennet, und darunter nicht etwa das Trincken und Sauffen derer Handwercks-Gesellen, sondern vielmehr ein solches Sauff-Gelach verstanden wird, da ein Sauff- und Zech-Bruder oder Geselle den anderen nöthiget, eben so viele und so grosse Humpen auszuleeren, als jeder in seinen vollen Wanst hinein zu schütten vermag."
Zweispitzgrussformelhafte Bitte der Steinmetzen um Entleihe seines Werkzeugs von einem Zunftgenossen:
"Mit Gunst und Erlaubnis Zweispitz, ich komme zu Dir und hebe Dich auf und nehme Dich mit mir. Wenn ich Meinen aus der Schmiede bekomme, soll er der ehrbaren Gesellschaft auch wiederum zu Diensten stehen."

Quelle: Alte Handwerksbräuche, Verlag die Wirtschaft 1990, ISBN 3-349-00591-8


Letzte Änderung: 26.12.01 (UG)
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