Lexikon der IT- und TK-Branche
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| Begriff: | BZT-Zulassung | Übersetzung: | | Beschreibung: | Alle Geräte, die an ein deutsches Postnetz angeschlossen werden, etwa Modems, Telefone oder Anrufbeantworter, müssen eine BZT-Zulassungsnummer tragen (ein Aufkleber mit einer Nummer und dem Bundes-Adler) | Siehe auch: | die meisten der im Handel erhältlichen Modems verfügen über diese Zulassung des Bundesamts für Telekommunikation. |
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