Niedersächsischer Fußballverband e. V.
AUSSCHREIBUNG
A- und B-Junioren
Niedersachsenliga
Spieljahr 2006/2007
Ausschreibung des NFV-Verbandsjugendausschusses (VJA)
für das Spieljahr 2006 / 2007 der A- und B-Junioren-Niedersachsenliga (JNL)
Für die Durchführung der Spiele finden die gültige Satzung und Ordnungen des Verbandes, die NFV-Rahmenrichtlinien für die A- und B-Junioren-Niedersachsenliga in Verbindung mit nachstehender Ausschreibung Anwendung.
1. Zuständigkeit
1.1. Die A- und B-Junioren-Niedersachsenliga – bestehend aus max. 14 Mannschaften - wird unter der Regie des Verbandsjugendausschusses = VJA geführt.
Verantwortlich für die Abwicklung des Spielbetriebes ist der Referent für Spiel-
wesen im VJA.
2. Mannschaftsbeiträge und andere Zahlungen
2.1. Nach § 12 (2 b) der Finanz- und Wirtschaftsordnung erhebt der Verband für
jede gemeldete Mannschaft einen jährlichen Mannschaftsbeitrag. Die Höhe
der Beiträge beschließt der Verbandstag. Die Beiträge sind nach Aufforderung
durch die Verbandsgeschäftsstelle innerhalb der gesetzten Frist zu zahlen.
3. Auf- und Abstieg, Meisterschaft
3.1. Aufstieg zur A-Junioren-Regionalliga Nord (AJRN)
Der Meister der A-Junioren-Niedersachsenliga (AJNL) im Spieljahr 2006 / 2007 hat die Berechtigung zum Aufstieg in die A-Junioren-Regionalliga Nord, dabei ist zu berücksichtigen, dass ein Verein nur mit jeweils einer Mannschaft in der
AJRN vertreten sein kann.
3.1.1 Sollte der Meister auf das Aufstiegsrecht verzichten, ist zum Aufstieg in die A-
Junioren-Regionalliga Nord (AJRN) die nächstplatzierte Mannschaft berechtigt.
3.2 Ermittlung der Absteiger aus der A-Junioren-Niedersachsenliga (AJNL)
Nach Abschluss der Meisterschaftsspiele steigen aus der AJNL grundsätzlich die vier Letztplatzierten in die Ligen der zuständigen Bezirke ab.
3.2.1.Die Zahl der aus der AJNL absteigenden Mannschaften erhöht oder vermindert
sich entsprechend, wenn die in Ziffer 1.1 genannte Staffelstärke
(max. Sollzahl 14) durch Abstieg aus der und/oder Aufstieg in die A-Junioren
Regionalliga über- oder unterschritten wird. Die Zahl der absteigenden
Mannschaften aus der AJRN ergibt sich wie folgt:
Anzahl der Absteiger aus der AJBL in die AJRN |
und gleichzeitiger Aufstieg aus der AJRN in die AJBL von |
Anzahl der Absteiger aus der AJRN |
Keine Mannschaft |
1 Mannschaft |
3 Mannschaften |
2 Mannschaften |
2 Mannschaften |
|
1 Mannschaft |
1 Mannschaft |
4 Mannschaften |
2 Mannschaften |
3 Mannschaften |
|
2 Mannschaften |
1 Mannschaft |
5 Mannschaften |
2 Mannschaften |
4 Mannschaften |
|
|
|
sind davon * … Mannschaft(en) Absteiger in den Bereich des NFV |
steigen aus der AJNL **… Mannschaften ab |
* keine Mannschaft |
** 3 Mannschaften |
* 1 Mannschaft |
** 4 Mannschaften |
* 2 Mannschaften |
** 5 Mannschaften |
* 3 Mannschaften |
** 6 Mannschaften |
* 4 Mannschaften |
** 7 Mannschaften |
* 5 Mannschaften |
** 8 Mannschaften |
3.2.2 Aufstieg zur AJNL
Die Meister der Bezirksoberligen Braunschweig, Hannover, Lüneburg und Weser-Ems steigen in die AJNL auf. Sollten die vorgenannten Mannschaften nicht aufstiegsberechtigt sein, geht das Aufstiegsrecht auf die nächstplatzierte aufstiegsberechtigte Mannschaft des jeweiligen Bezirks über.
3.2.3 A-Junioren Unterbau
Es können nur Vereine zur A-Junioren-Niedersachsenliga zugelassen werden,
die für das Spieljahr 2007 / 2008 eine B-Junioren-Mannschaft
(keine JSG) als Unterbau am Spielbetrieb auf Bezirksebene (mindestens
Bezirksliga) gemeldet haben.
3.3. Aufstieg zur B-Junioren-Regionalliga Nord (BJRN)
Der Meister der B-Junioren-Niedersachsenliga (BJNL) im Spieljahr 2006 / 2007 hat die Berechtigung zum Aufstieg in die B-Junioren-Regionalliga Nord (BJRN).
Aufgrund der Einführung der B-Junioren-Bundesliga (BJBL) ab dem Spieljahr 2007 / 2008 kann jeder Landesverband einen weiteren Aufsteiger für die BJRN melden.
Zusätzlich wird noch ein weiterer Aufsteiger in die BJRN in zwei Qualifkations-spielen mit Hin.- und Rückspiel zwischen dem Zweitplatzierten des
Landesverbandes Bremen und dem Drittplatzierten des Landesverbandes
Niedersachsen ermittelt, wobei der Platzvorteil für das Heimspiel vom Jugend-
ausschuss (NoFV) gelost wird.
Bei Punktgleichheit nach beiden Spielen entscheidet die Differenz aus erzielten und hingenommenen Toren über den
Aufstieg. Bei gleichem Punktestand und gleicher Tordifferenz gibt die höhere
Anzahl der erzielten Tore den Ausschlag. Ist auch dies gleich, wird ein Entscheidungsspiel auf neutralem Platz angesetzt. Spielberechtigt bei diesen
Spielen sind nur die Jahrgänge 1991 und jünger. Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein Verein nur mit jeweils einer Mannschaft in der BJRN vertreten sein kann.
3.3.1 Sollte der Meister und/oder der zusätzliche Aufsteiger auf das Aufstiegsrecht
verzichten, ist zum Aufstieg in die B-Junioren-Regionalliga Nord die
nächstplatzierte Mannschaft berechtigt, gemäß den Bestimmungen der BJRN.
3.4 Ermittlung der Absteiger aus der B-Junioren-Niedersachsenliga ( BJNL)
Nach Abschluss der Meisterschaftsspiele steigen aus der BJNL maximal die
drei Letztplatzierten in die Ligen der zuständigen Bezirke ab.
Die Zahl der aus der BJNL absteigenden Mannschaften vermindert sich entsprechend, wenn die in Ziffer 1.1 genannte Staffelstärke (max. Sollzahl 14) durch Abstieg aus der und/oder Aufstieg in die B-Junioren Regionalliga (BJRN) über- oder unterschritten wird.
(Berechnungsschema)
Aus der BJRN steigen in den Bereich des NFV * ab |
Aus der BJNL steigen * in die BJRN auf |
dann steigen aus der BJNL **… Mannschaft(en) in die Bezirke ab |
* keine Mannschaft |
*2 Mannschaften |
** 2 Mannschaften |
* keine Mannschaft |
*3 Mannschaften |
** 1 Mannschaft |
* 1 Mannschaft |
*2 Mannschaften |
** 3 Mannschaften |
* 1 Mannschaft |
*3 Mannschaften |
** 2 Mannschaften |
3.4.1 Aufstieg zur BJNL
Die Meister der Bezirksoberligen Braunschweig, Hannover, Lüneburg und Weser-Ems steigen in die BJNL auf. Sollte die vorgenannten Mannschaften nicht aufstiegsberechtigt sein, geht das Aufstiegsrecht auf die nächstplatzierte aufstiegsberechtigte Mannschaft des jeweiligen Bezirks über.
3.4.2 B-Junioren Unterbau
Es können nur Vereine zur B-Junioren-Niedersachsenliga zugelassen werden,
die für das Spieljahr 2007 / 2008 eine C-Junioren-Mannschaft
(keine JSG) als Unterbau am Spielbetrieb auf Bezirksebene (mindestens
Bezirksliga) gemeldet haben.
3.5 Meisterschaft
Die Meisterschaft (Aufstieg zur A- und B-Junioren-Regionalliga Nord) und den Abstieg (in die Bezirke) entscheidet bei gleicher Punktzahl die Tordifferenz. Sind Punktverhältnis und Tordifferenz bei mehreren Mannschaften gleich, ist diejenige Mannschaft besser platziert, die mehr Tore erzielt hat. Ist auch die Anzahl der erzielten Tore gleich, so findet ein Entscheidungsspiel auf neutralem Platz statt.
3.6 Juniorenspielgemeinschaften (JSG)
Ein Aufstieg von Junioren-Spielgemeinschaften in die A-und B-Junioren-Niedersachsenliga ist gemäß § 13 NFV-Jugendordnung ausgeschlossen.
3.7 Gastspieler / Gastspielerlaubnis
Gastspielgenehmigungen begründen keine Spielberechtigung für die
Spiele der A- und B-Junioren-Niedersachsenliga.
3.8 Spielerstatus
In der A- und B-Junioren-Niedersachsenliga können auch Spieler eingesetzt werden, die die Bedingungen des § 22 der DFB-Spielordnung (Vertragsspieler) erfüllen.
Vereine mit Leistungszentren (1. und 2. Bundesliga) haben die Vorgaben des § 7 a der DFB-Jugendordnung sowie § 13 der DFB-Spielordnung und die Bestimmungen des Ligastatuts (Anhang V) zu beachten.
3.9 Pokalspiele
Zur Ermittlung des NFV-A- und B-Junioren-„Conti“-Pokalsiegers und für die Meldung des Teilnehmers am DFB-A-Junioren-Vereinspokal führt der Verbandsjugendausschuss ( VJA ) Pokalspiele auf Verbandsebene durch.
Der NFV-A-Junioren-„Conti“-Pokalsieger hat sich für den DFB-Wettbewerb des folgenden Jahres qualifiziert.
Weitere Regelungen siehe Ausschreibung A- und B-Junioren „Conti-
Pokal“ .
4. Spielpläne – Ausschreibung
4.1 Die Spielpläne sind über DFBnet (www.dfbnet.org und www.fussball.de )
und die Ausschreibungen über die Homepage des NFV (www.nfv.de) abzurufen.
4.2. Spielpläne sind von den Vereinen hinsichtlich von Zeitüberschneidungen mit
anderen Mannschaften sofort zu überprüfen und der entsprechenden Spiel-
instanz zu melden.
4.3. Die Verbindlichkeit der Spielansetzungen gemäß § 27 (5) der SPO ist dann
gegeben, wenn die Ansetzungen mindestens 10 Tage vorher im DFBnet ein-
gegeben worden sind.
4.4 In Ausnahmefällen sind kürzere Ansetzungsfristen gemäß § 27 (Absatz 5,
letzter Satz) der SPO zulässig. In diesen Fällen sind die betroffenen Vereine
gesondert zu benachrichtigen. Pflichtspiele können auch an Werktagen ange-
setzt werden; sie dürfen nicht am 1. Weihnachtstag, dem Neujahrstag und
dem Karfreitag angesetzt (siehe § 15, Abs. 2 der JO).
4.6 Bei uhrzeitlicher Verlegung von Spielen ist der Platzverein verpflichtet, mindestens 10 Tage vor dem Spiel den VJA-Spielleiter und den Schiedsrichteransetzer zu verständigen. Eine solche Verlegung kann nur im gegenseitigen Einverständnis mit dem Gegner erfolgen und bedarf grundsätzlich der Zustimmung des Spielleiters. Kommt eine Einigung nicht zustande, so bleibt es bei der angesetzten Anstoßzeit.
4.7 Spielverlegungen können nach Veröffentlichung im DFBnet nicht mehr vorge-
nommen werden (ausgenommen § 27 Absatz 4 der SPO). In Ausnahmefäl-
len ist bei Vorverlegung von Spielen der antragsstellende Verein verpflichtet,
mindestens 2 Wochen vor dem Spieltag die Verlegung bei dem VJA-Spiel-
leiter schriftlich mit Einverständnis des Gegners zu beantragen. Die Spielver-
legung wird vom VJA-Spielleiter ins DFBnet eingegeben. Eine beantragte
Spielverlegung ist bis auf die Fälle, in denen verbandsseitiges Interesse be-
steht, gebührenpflichtig und kostet € 25,00 . Für verlegte Spiele soll kein Tag gewählt werden, der im Rahmenspielplan für Nachholspiele vorgesehen ist. Durch eine Spielverlegung darf der Herren-, Frauen und Jugendspielbe-
trieb in anderen Klassen nicht eingeschränkt werden.
4.8 Spielabsetzungen wegen der Teilnahme an Auswahlmaßnahmen sind
gemäß § 19 Absatz 1der JO möglich.
Anmerkungen:
Pflichten des Vereins
Ein Verein, der einen Juniorenspieler für Auswahlspiele oder zu Lehrgängen abstellen muss, kann nur für die Mannschaft der Altersklasse dieses Spielers, die Absetzung eines angesetzten Pflichtspiels bzw. die Nichtansetzung von Nachholspielen für die Dauer der Maßnahme, bei der Spielinstanz schriftlich beantragen. Der Antrag auf Spielabsetzung hat unverzüglich nach Erhalt der Einladung zu erfolgen.
AJNL
Werden B-Juniorenspieler aus A-JNL-Mannschaften zu Auswahlmaßnahmen des Landesverbandes bzw. des DFB angefordert, erfolgt keine Spielabsetzung der A-Junioren-Mannschaft, es sei denn, der B-Junioren-Spieler hat sich in der A-JNL-Mannschaft festgespielt.
BJNL
Werden C-Juniorenspieler aus B-JNL-Mannschaften zu Auswahlmaßnahmen des Landesverbandes bzw. des DFB angefordert, erfolgt keine Spielabsetzung der B-Junioren-Mannschaft, es sei denn, der C-Junioren-Spieler hat sich in der B-JNL-Mannschaft festgespielt.
4.10. Weitere Gründe zur Spielabsetzung:
Sind mindestens 6 Spieler einer Mannschaft, die in den vorhergehenden drei Meisterschaftsspielen laut Spielbericht eingesetzt waren, schulisch oder beruflich verhindert (z. B. Schullandheimaufenthalt) oder erkrankt (sporttypische Sachverhalte z. B. Verletzungen oder Sportstrafen- bleiben unberücksichtigt), kann auf Antrag eines Vereins eine Spielabsetzung erfolgen. Der Antrag ist unverzüglich nach Bekannt werden der Verhinderung / Erkrankung vorzulegen. Ihm sind entsprechende Nachweise (Schulbescheinigungen, ärztliche Atteste)
beizufügen.
Anmerkung:
Diese Reglungen gelten nicht für ein Verein in der jeweiligen Altersklasse eine 2. Junioren-Mannschaft in der laufenden Spielserie zum Spielbetrieb angemeldet, entfallen die vorgenannten Gründe und es muss auf Spieler der unteren Mannschaft zurückgegriffen werden !!!
4.11. Ausgefallene oder abgebrochene Spiele werden auf den nächsten nach dem Rahmenterminplan dafür vorgesehenen Spieltag unter Berücksichtigung von übergeordneten Maßnahmen und der Anreisewege der reisenden Mannschaf-
ten neu angesetzt.
4.12. Spiele gegen ausländische Mannschaften müssen mit den dafür bestimmten
Antragsformularen über den zuständigen VJA-Spielleiter beantragt werden. Spiele gegen Nicht- Verbandsmannschaften (mit Ausnahme der im § 2, Absatz 3 der SPO genannten) müssen vom VJA genehmigt werden. Der Antrag ist beim zuständigen VJA-Spielleiter einzureichen.
4.13 Freundschaftsspiele sind anzumelden. Für Freundschaftsspiele ist durch den gastgebenden Verein ein Schiedsrichter über den zuständigen Schiedsrichteransetzer (A/BJNL - Manfred Steinhauer) anzufordern. Damit gilt
das Freundschaftsspiel als angemeldet. Der Spielbericht ist dem zuständigen
Spielleiter des gastgebenden Vereins zuzusenden (§47 der SpO).
4.14 Winterpause
Die Winterpause beginnt am Tag nach dem letzten ausgetragenen Pflichtspiel der betreffenden Mannschaft, jedoch spätestens am 18.12.2006. Die Winterpause endet am Tag vor dem ersten ausgetragenen Pflichtspiel der
betreffenden Mannschaft, jedoch frühestens am 26.01.2007. Innerhalb der festgelegten Winterpause werden keine Pflichtspiele angesetzt.
5. Spielplätze und Spielkluft
5.1. Für die ordnungsgemäße Platzherrichtung ist der Platzverein verantwortlich. Er muss ebenfalls für einen ausreichenden und als solchen gekennzeichneten Ordnungsdienst sorgen. Die übrigen Pflichten den (siehe auch DFB-Fußballregeln und §§ 22, 23 und 24 der SPO).
5.2. Der Platzverein hat Fahnen in den Größen 50 x 50 cm und in den Farben gelb oder rot für die SR-Assistenten zu stellen.
5.3. Den Platzvereinen wird empfohlen mit den örtlichen Hilfsdiensten Verbindung für die Gestellung von Sanitätern zu den Spielen aufzunehmen. Ein gebrauchsfähiger Sanitäts- oder Verbandskasten muss zur Verfügung stehen.
5.4. Die Vereine sollen für die Spiele der A-und B-Junioren-Niedersachsenliga einen Naturrasenplatz zur Verfügung stellen.
Es muss damit gerechnet werden, dass Vereine Spiele grundsätzlich auf
Kunstrasen oder witterungsbedingt auf einem Kunstrasenplatz oder Hartplatz austragen. Kunstrasen- und Hartplätze sind der Spielinstanz und den Vereinen der A- und B-Junioren-Niedersachsenliga bzw. „Conti“-Pokal-Gegnern vor Saisonbeginn bzw. bei Neuerstellung mitzuteilen.
Vereine, die Pflichtspiele auf einem Kunstrasenplatz austragen, haben sicherzustellen, dass dem Gast Gelegenheit gegeben ist, mindestens 15 Minuten zusammenhängend vor dem Spiel das Spielfeld zur Eingewöhnung zu betreten.
5.5. Der Alkoholverkauf unmittelbar am Spielfeldrand ist untersagt.
Erfrischungsgetränke sollen nur in Pappbechern verabreicht werden.
5.6. Heimmannschaften haben mit der im Anschriftenverzeichnis genannten Spielkluft anzutreten, es sei denn, dass mit dem Spielpartner abweichende Vereinbarungen getroffen worden sind.
5.7. Bei Unbespielbarkeit des Platzes ist nach § 28 der SPO zu verfahren.
In diesem Fall sind sofort zu benachrichtigen:
1. VJA-Spielleiter Heinz Walter Lampe
( 05434 - 9249725
Mobil: 0170 –3348000
Fax: 05434 – 7940
DfB-Mail: Heinz-Walter.Lampe@dfbnet.de
e-Mail: nfv-jnl@t-online.de
!! 2. der Schiedsrichter
!!! 3. der Gegner
Nach erfolgter Feststellung der Unbespielbarkeit des Platzes hat der bauende Verein den Spielausfall sofort in das DFBnet einzugeben. Die reisende Mannschaft ist verpflichtet, sich im DFBnet über die Spielabsage zu informieren.
Über die Tatsachen und Gründe der Spielabsage ist ein Protokoll mit der Stel-lungnahme einer neutralen Verbandsperson bzw. einer Bescheinigung des
öffentlich-rechtlichen Eigentümers anzufertigen und dem VJA-Spielleiter inner-halb von 10 Tagen als Fax oder Mail einzusenden. Das Original ist beim bauenden Verein abzulegen und bei Anforderung der Spielinstanz einzureichen. Die obige Bestimmung gilt auch, wenn der Naturrasenplatz unbespielbar ist und das Spiel auf einen Kunstrasen.- oder Hartplatz ausgetragen werden soll.
.
Anmerkung:
Missbrauch dieser Bestimmungen hat eine Spielwertung gemäß § 37 Absatz 4 SPO zur Folge. Er liegt auch dann vor, wenn die geforderte Bescheinigung im Sinne von Absatz 2 schuldhaft nicht fristgerecht vorgelegt wird.
5.8. Ist 10 Tage vor dem Spieltag bekannt, dass der Platz nicht zur Verfügung
steht, ist nach § 23 Absatz 3 der SPO zu verfahren.
5.9. Mit Zustimmung der beteiligten Vereine und der spielleitenden Instanz (VJA-Spielleiter) können Spiele auch unter Flutlicht angesetzt und ausgetragen werden, wenn im Mannschaftsmeldebogen eine ausreichende Flutlichtanlage angegeben ist. Spiele, die bei Tageslicht begonnen haben und deren Durch-führung später durch hereinbrechende Dunkelheit gefährdet ist, sollen unter Flutlicht zu Ende gespielt werden. Sie gelten nicht als Flutlichtspiele.
5.10. Der Platzverein stellt dem Gastverein für Mannschaft und Begleitung 25 Frei-
karten zur Verfügung.
5.11. Trainer und Betreuer / Begleiter am Spielfeldrand
Mannschaftsverantwortliche, Masseure und Auswechselspieler dürfen sich während des Spieles nicht am unmittelbaren Spielfeldrand aufhalten. Das Spielfeld dürfen bei Verletzungen von Spielern höchstens zwei Betreuer be-treten, wenn sie durch den Schiedsrichter dazu aufgefordert werden. Einer der beiden Betreuer kann der Trainer sein.
6. Spielberichte Spielerpässe und Auswechseln von Spielern
6.1. Es dürfen nur noch die neuen Spielformulare benutzt werden. Die Spielformulare sind in Blockschrift oder mit der Schreibmaschine unter Be-achtung nachfolgender Punkte auszufüllen:
- Ordnungsgemäßes Ausfüllen der Angaben zum Spiel:
- Spielnummer, -klasse, -paarung, -ort und Datum,
- Angabe der Werbung der eigenen Mannschaft,
- Angabe der Vereinsnummer,
- namentliche Auflistung der Spieler inklusive der maximal 7 vor dem Spiel zu benennenden Auswechselspieler mit entsprechender Rückennummer, Geburtsdatum und Passnummer, die Vornamen der Spieler müssen voll ausgeschrieben werden,
- Vor- und Nachname des Trainers bzw. Betreuers,
- Unterschrift des Mannschaftsführers, der die Richtigkeit der Eintragungen
bestätigt.
Das ausgefüllte Formular und ein Freiumschlag, mit der richtigen Anschrift des
VJA-Spielleiters Heinz Walter Lampe, Richters Diek 15, 49632 Essen ver-sehen, sowie die Originalpässe der Spieler sind dem Schiedsrichter vor dem Spiel auszuhändigen.
6.2. Es können bis zu 4 Spieler ein- und ausgewechselt (s. auch 13.2.) werden.
6.3. Den Vereinen wird zur Pflicht gemacht, mit Rückennummern anzutreten und
den Spielführer durch Anlegen einer Armbinde kenntlich zu machen. Die Rückennummern der Spieler müssen mit den Eintragungen auf dem Spielbe-richt übereinstimmen.
6.4. Die Vereine sind verpflichtet, die Fotos und die Unterschrift der Spieler in den Pässen zu aktualisieren und neu abzustempeln.
6.5. Fehlende Pässe (oder deutliche Kopien davon) sind innerhalb von 3 Tagen dem VJA-Spielleiter einzusenden. Ein Freiumschlag, versehen mit der An-schrift des Vereins, ist bei Einreichung des Originalpasses beizufügen.
6.6. Altersstichtage A- und B-Junioren
Im Spieljahr 2006 / 2007 (01.07.2006 – 30.06.2007) gelten nachstehende
Altersklasseneinteilungen:
A-Junioren sind die Spieler der Geburtsjahrgänge 1988 und 1989
älterer Jahrgang: 01.01.88 – 31.12.88
jüngerer Jahrgang: 01.01.89 – 31.12.89
B-Junioren sind die Spieler der Geburtsjahrgänge 1990 und 1991
älterer Jahrgang: 01.01.90 – 31.12.90
jüngerer Jahrgang: 01.01.91 – 31.12.91
6.7 Für das Festspielen und die Wartefristen beim Wechsel von Junioren innerhalb verschiedener Mannschaften eines Vereins findet § 8 der JO in Verbindung mit § 10 der SpO Anwendung.
Anmerkung : Wurde am 01.07.2006 neu geregelt.
7. Feldverweise und Rechtsprechung
7.1. Bei einem Feldverweis auf Dauer gegen einen Spieler ist der betroffene Verein verpflichtet, dem Schiedsrichter nach Beendigung des Spieles den Spielerpass auszuhändigen. Ein auf Dauer des Feldes verwiesener Spieler ist vorgesperrt!!! Die Dauer der Vorsperre regeln die Bestimmungen der §§ 16 (Absatz 1) SPO und 41 (Absatz 1) RuVO.
7.2. Eine Bestrafung nach § 51 SPO in Verbindung mit § 21 JO bleibt vorbehalten, sofern nicht eine Entscheidung eines Sportgerichtes herbeizuführen ist. Wird zur Klärung des Sachverhaltes eine mündliche Verhandlung durch das Sportgericht verlangt, so ist diese innerhalb von 3 Tagen schriftlich dem VJA-Spielleiter mitzuteilen.
7.3. Gemäß § 42 der Verbandssatzung kann der Verbandsjugendausschuss (VJA) Vorfälle, die im Zusammenhang mit der Austragung bestehen, ahnden.
7.4. Gegen Entscheidungen des Verbandsjugendausschusses ist gemäß § 42 Absatz 3 der Satzung die gebührenfreie Anrufung gemäß § 15 Absatz 1 RuVO innerhalb von 7 Tagen nach Zustellung des Verwaltungsentscheides beim Verbandsjugendsportgericht zulässig.
7.5. Für den Einspruch gemäß § 15 Absatz 2 RuVO und für den Protest § 16 RuVO ist das ebenfalls das VJSG zuständig. Berufungsinstanz ist das Oberste Verbandssportgericht.
7.6. Rechtsbehelfe, die das Jugendsportgericht betreffen, sind gemäß der RuVO an den Vorsitzenden des Verbandsjugendsportgerichtes zu senden. Eine Durchschrift ist dem VJA-Spielleiter zuzustellen.
7.7. Berufungsinstanz für Entscheidungen des Verbandsjugendsportgerichtes ist das OVG.
8. Schiedsrichteransetzungen
8.1. Alle Ansetzungen der Schiedsrichter und Assistenten erfolgen durch den SR-Ansetzer (oder seinen Vertreter) im Verbandsschiedsrichterausschuss:
Manfred Steinhauer, Mindener Landstr. 12, 31629 Estorf
Tel.: 05025 – 94027 oder 0172-5133562; Fax: 05025 – 94028
oder seinen Vertreter:
Tel.: 05322 -4786, Fax: 05322 -4720
8.2. Schiedsrichter und Assistenten reisen gemeinsam an.
8.3. Erscheint zu einem Spiel der angesetzte Schiedsrichter nicht, so ist der Heim-verein verpflichtet, für einen anerkannten, neutralen Schiedsrichter zu sorgen. Stehen mehrere anerkannte Schiedsrichter zur Verfügung, erfolgt eine Eini-gung durch Los. Steht weder ein anerkannter, neutraler noch ein anerkannter Schiedsrichter zur Verfügung, so müssen sich beide Mannschaftsbetreuer auf eine Person einigen, die einem Landesverband angehört. Die Einigung ist vor Spielbeginn schriftlich auf dem Spielformular zu vermerken (s. auch §30 SpO).
8.4. Die Schiedsrichter senden ihren Bericht innerhalb von 3 Tagen an den VJA-Spielleiter Heinz Walter Lampe, Richters Diek 15, 49632 Essen. Verzögerungen der Einsendungen sind zu begründen.
8.5. Für Freundschaftsspiele (auch Hallenspiele) ist ein Schiedsrichter über die zuständigen Schiedsrichteransetzer des gastgebenden Vereins anzufordern.
Damit gilt ein Freundschaftsspiel als angemeldet.
Der Spielbericht ist dem zuständigen Spielleiter des gastgebenden Vereins zuzusenden.
8.6. Die Schiedsrichter und SR-Assistenten rechnen direkt – außer NFV-„Conti“-
Pokalspiele und Freundschaftsspiele - mit dem NFV ab.
Nach jeder Halbserie erhalten die Vereine eine Aufstellung über die Gesamtkosten und den daraus resultierenden Vereinsanteil. Dieser Betrag wird vom angegebenen Vereinskonto abgebucht.
9. DFBnet – Ausschreibung, Ansetzungen, Ergebnismeldungen
9.1. Der Spielbetrieb im Niedersächsischen Fußballverband wird über DFBnet abgewickelt. DFBnet ist ein System miteinander verknüpfter EDV-Programme, das den Anwendern entsprechend der erteilten Zugangsberechtigung die Möglichkeit bietet, auf Internet-Basis (www.dfbnet.org und www.fussball.de) zu kommunizieren.
9.2. Die gastgebenden Vereine sind gemäß § 27 (6) SpO verpflichtet, die Spielergebnisse unverzüglich, spätestens eine Stunde nach Spielende, dem NFV über DFBnet zu melden.
9.3. Die Nichtbeachtung dieser Verpflichtung durch die Vereine zieht Bestrafung
gemäß Anhang 2, Ziffer 15 und 16 SPO nach sich.
10. DFBnet - Anschriftenverzeichnis
10.1. Etwaige Änderungen – Anschriften, Telefonnummern, Kunstrasen- oder Hartplatz – müssen umgehend dem VJA-Spielleiter und der NFV-Geschäfts- stelle mitgeteilt werden. Das NFV-Referat Jugend veranlasst eine Bekanntmachung auf der Homepage des NFV unter www.nfv.de.
10.2. Für die Verbandsmitarbeiter ist für die Zustellung von Benachrichtigungen das Anschriftenverzeichnis maßgebend. Irgendwelche Nachteile gehen zu Lasten der Vereine.
11. Mannschaftsmeldebogen
11.1. Vereins- und Mannschaftsmeldebogen müssen – soweit nicht erfolgt – dem Spielleiter Heinz Walter Lampe per Mail übersandt werden. Spielernachmeldungen sind unbedingt erforderlich, indem eine Kopie des gültigen Spielerpass des nachzumeldenen Spielers vor dem Einsatz
dem Spielleiter gefaxt bzw. gemailt wird.
12. Spielzeit
12.1. A-Junioren: 2 x 45 Minuten
12.2. B-Junioren: 2 x 40 Minuten
13. Auswechseln von Spielern
13.1. Juniorenspieler dürfen an einem Tag nur an einem Spiel oder Turnier teilnehmen, ausgenommen davon sind Maßnahmen im Rahmen der Auswahl- und Lehrarbeit.
13.2. Für die Spiele der A- und B-Junioren-Niedersachsenliga und der A- und B-Junioren-„Conti“-Pokalrunden gilt:
Während der ganzen Spielzeit dürfen bis zu vier Spieler ausgewechselt werden. Ein ausgewechselter Spieler kann gemäß § 17, Absatz 1 JO wieder eingewechselt werden!
14. Schlussbemerkungen – Meldetermin – Rechtsbehelf
14.1. Staffeltage sind Pflichtveranstaltungen. Eine schuldhafte Nichtteilnahme kann gemäß Ziffer 28 des Anhangs 2 der Spielordnung bestraft werden.
14.2. Meldetermin für die Teilnahme an den Pflichtspielen der A- und B-Junioren-Niedersachsenliga gemäß § 34 der SPO für das Spieljahr 2007/ 2008 ist der 17. Juni 2007.
14.3. Gegen diese Ausschreibung ist gemäß § 27 Absatz 2 in Verbindung mit § 15 Absatz 1 RuVO innerhalb von 7 Tagen nach der Veröffentlichung auf der Homepage des NFV unter www.nfv.de (frühestens ab 15.Juli 2006) die gebührenfreie Anrufung beim Verbandsjugendsportgericht möglich.
14.4. Nach Ablauf der Rechtsmittelfrist tritt diese Ausschreibung in Kraft.
Barsinghausen, den 01.08.2006
Niedersächsischer Fußballverband e. V.
Verbandsjugendauschuss
gez. Walter Fricke gez. Heinz Walter Lampe
Vorsitzender des VJA VJA-Spielleiter
Anhang I zur A- und B-Jun.-(JNL)-Ausschreibung
- Feldverweis auf Zeit - Serie 2006 / 2007
Durchführungsbestimmungen zum Feldverweis auf Zeit Jugend-Spielbetrieb
I. Grundlage
§ 20 der Jugendordnung: Erziehungsmaßnahmen
(1) Persönliche Strafen sind die Verwarnungen (gelbe Karten), der Feld-
verweis auf Zeit (5 Minuten), der Feldverweis auf Dauer (rote Karte).
Eine Verwarnung nach dem Feldverweis auf Zeit ist nicht zulässig.
II. Grundsätze:
1. Der Schiedsrichter kann einen Jugendspieler einmal während eines Spieles
für die Dauer von fünf Minuten des Feldes verweisen, wenn ihm eine Ver-
warnung (Regel 12, Abschnitt III) nicht mehr gerechtfertigt, ein Feldverweis
auf Dauer (Regel 12, Abschnitt IV) jedoch nicht erforderlich erscheint.
2. Ein Feldverweis auf Zeit gemäß § 20 JO in Verbindung mit § 28, Absatz 2
RuVO sowie die damit verbundenen Zeitfeststellungen sind als Tatsachen-
entscheidung unanfechtbar.
3. Ein Feldverweis auf Zeit kann sowohl ohne vorausgegangene als auch nach
erfolgter Verwarnung ausgesprochen werden.
4. Eine Verwarnung nach einem Feldverweis auf Zeit ist unzulässig.
5. Der auf Zeit des Feldes verwiesene Spieler darf nicht vor Ablauf der Zeitstrafe
durch einen Auswechselspieler ersetzt werden.
6. Weigert sich der Spieler nach Ablauf der Zeitstrafe weiterzuspielen, ist er vom
Schiedsrichter wegen unsportlichen Verhaltens endgültig des Feldes zu ver-
weisen (rote Karte).
III. Durchführung:
1. Der Feldverweis auf Zeit darf nur während einer Spielunterbrechung ausge-
sprochen werden.
2. Der Feldverweis auf Zeit muss möglichst für alle am Spiel Beteiligten klar
verständlich ausgesprochen werden. Zusätzlich zur mündlichen Bekanntgabe
gegenüber dem betroffenen Spieler hat ihn der Schiedsrichter durch Heben
eines Armes und einmaliges Ausstrecken der fünf Finger anzuzeigen.
3. Die Zeitnahme, die einem (LR) Assistenten übertragen werden kann, beginnt
mit der Spielfortsetzung. Die Halbzeitpause und die Spielpause vor der Ver-
längerung unterbrechen die Strafzeit.
4. Endet das Spiel vor Ende der Strafzeit, so gilt die Strafe als verbüßt. An ei-
nem gegebenenfalls stattfindenden Elfmeterschießen darf der Spieler jedoch
nicht teilnehmen.
5. Ein auf Zeit des Feldes verwiesener Spieler muss im Schiedsrichterbericht
vermerkt werden.
6. Auf Zeit des Feldes verwiesene Spieler haben sich während des Ausschlusses
grundsätzlich hinter der Seitenlinie aufzuhalten. Der Aufenthalt hinter der
Torlinie ist unzulässig.
7. Nach Ablauf der Zeitstrafe lässt der Schiedsrichter den Spieler durch Zeichen
wieder zum Spiel zu. Das Spielfeld soll an der Mittellinie betreten werden.
Ohne das Zeichen darf der Spieler nicht auf das Spielfeld zurückkehren und
am Spiel teilnehmen.
Anhang II zur A-und B-Jun.-(JNL)-Ausschreibung
– Passkontrolle -Serie 2006 / 2007
Hinweise des Verbandsschiedsrichterausschusses zur Durchführung der
Passkontrolle
1. Die Spielerpässe sind dem Schiedsrichter von den Mannschaftsbetreuern
spätestens 15 Minuten vor Spielbeginn zu übergeben.
2. Der Schiedsrichter prüft zunächst jeweils, ob
- die Spielberechtigung vorliegt,
- das Passbild ordnungsgemäß befestigt und mit einem Vereinsstempel
versehen ist,
- der Spieler die Unterschrift geleistet hat.
3. Anschließend vergleicht der Schiedsrichter die Eintragungen der Vereine im
Spielbericht mit den Daten der Spielerpässe.
4. Spieler, die keinen Spielerpass vorlegen können, haben auf der Rückseite
des Spielberichtes ihren Spieleinsatz durch eigenhändige Unterschrift unter
Angabe des Geburtsdatums zu bestätigen.
5. Eine „Gesichtskontrolle“ (Vergleich Spieler / Spielerpass) wird nur durchge-
führt, wenn
- beim Schiedsrichter Zweifel bestehen,
- ein Mannschaftsbetreuer bei Übergabe der Spielerpässe ausdrücklich
darum bittet,
- der zuständige Staffelleiter es im Einzelfall aus besonderem Anlass wünscht.
6. Im Jugendbereich gilt zusätzlich, dass außer dem Spieler bei Nichtvorlage
des Spielerpasses der Mannschaftsbetreuer durch die Unterschrift auf dem Spielbericht die Spielerlaubnis zu bestätigen hat,
Dem Mannschaftsbetreuer das Recht zusteht, in die Spielerpässe des
Spielgegners Einsicht zu nehmen.
Anhang III zur A-und B-Jun.-(JNL)-Ausschreibung
- Meisterschaft und Aufstieg C-JRN
Die Meister der vier Landesligen spielen in einem Turnier den niedersächsischen
C-Juniorenmeister und Aufsteiger zur CJRN aus.
Die Meisterschaft wird mit dem aktuellen Jahrgängen (1992 /1993) ausgetragen.
Der Meister besitzt nur das Aufstiegsrecht wenn folgende Voraussetzungen
erfüllt sind:
Ø Es handelt sich um eine vereinseigene Mannschaft.
Gem. § 13 Ab.2 NFV –JO ist der Aufstieg einer bestehenden
Spielgemeinschaft in die Regionalliga unzulässig.
Ø Die Unterbauregelung nach den Bestimmungen des Norddeutschen FV
wird eingehalten.
Ø Ein Verein kann nur mit jeweils einer Mannschaft in die CJRN vertreten
sein.
Die Durchführungsbestimmungen hierfür werden den Bezirken nach der Auslosung
der Spielpaarungen rechtzeitig übermittelt.
Instanzen der A- und B-Junioren - Niedersachsenliga
JNL- Spiel- und Staffelleiter
Heinz Walter Lampe
Richters Diek 15,
49632 Essen i. O.
Tel.: 01 70 – 3 34 80 00
Tel.: AB 05434 – 9249725
Fax: 0 54 34 – 79 40
Email: nfv-jnl@t-online.de oder nfv@hwlampe.de
DFBnet-Mail: Heinz-Walter.Lampe@dfbnet.de
Niedersächsischer Fußballverband e. V.
Referat Jugend
Schillerstr. 4
30890 Barsinghausen
Tel.: 05105-75136
Fax: 05105-75156
e-mail: Helge.Kristeleit@nfv.de
Manfred Steinhauer
Mindener Landstr. 12,
31629 Estorf
Tel.: 0 50 25 - 9 40 27 pr.
Fax: 0 50 25 - 9 40 28
Handy: 01 72 – 5 13 35 61
EMail: ManfredSteinhauer@t-online.de
DFBnet-Mail: Manfred.Steinhauer@sportline.de
JNL-Schiriansetzer in Vertretung:
Am Wildpark 17
38667 Bad Harzburg
Tel.: (05322) -4786
Fax: (05322) -4720
Email: J.Goldmann@t-online.de
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1. Adressen der Vereine der A- und B-Junioren Niedersachsenliga im Internet unter:
www.nfv.de à Info & Internes à Ausschreibungen ab 2003à 099 Verband à Junioren à
Spieljahr 2006 / 2007
2. Adressen der Mitglieder des NFV-Verbandsjugendausschusses und weitere relevante Adressen im Internet unter: www.nfv.de à Tore & Termine à Spielklassen à Gremien
3. Internetadressen Norddeutscher Fußballverband e. V. und DFB e. V. à www.nordfv.de und www.dfb.de