Majos Steuerdatenbank

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Finanzgericht:BFH
Urteil:Pflegekosten für Eltern
Ort:München
Aktenzeichen:III R 80/97
Datum:2000
Jahr:1997
EMail:majo2000@web.de
Homepage:www.majo2000.de
Urteilstext:Kosten für die Unterbringung der Eltern in einem Pflegeheim können als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden. Dabei werden sämtliche Kosten für die Pflege und Unterbringung berücksichtigt. Der Betrag ist lediglich um die Haushaltsersparnis zu kürzen. Hierzu zählen Kosten wie die Verpflegung sowie die bisher gezahlte Miete für die elterliche Wohnung.

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