Majos Steuerdatenbank

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Finanzgericht:BFH
Urteil:Kindergeld und Einkommen
Ort:München
Aktenzeichen:VI R 153/99
Datum:2000
Jahr:1999
EMail:majo2000@web.de
Homepage:www.majo2000.de
Urteilstext:Die bisherige Verwaltungsauffassung für die Grenze ist das zu versteuernde Einkommen, die Frage ob Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abziehbar sind wurde vom BFh verneint. Endgültige Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht Az. 2 BvR 1781/00.

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