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Regionale Informationen aus dem Landkreis Leer

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Titel:MKS: Merkblatt vom Veterinäramt
Gemeinde/Stadt:Leer, Landkreis
URL:landkreis.leer.net
Datum:Dienstag, 10.4.2001
Text:Hinweise für landwirtschaftliche Betriebe

Landkreis Leer Das Veterinäramt des Landkreises Leer hat ein Merkblatt zur Maul- und Klauenseuche herausgegeben.
Es hat folgenden Wortlaut:

Der Landkreis Leer ist akut von der Maul- und Klauenseuche (MKS) bedroht. Zurzeit sind Ausbrüche in den EU-Ländern Großbritannien, Irland, Frankreich und in den Niederlanden bekannt. Diese sehr ansteckende Viruserkrankung der Klauentiere ist für den Menschen unge-fährlich. Sie führt jedoch bei Ausbruch zu kaum bezifferbaren wirtschaftlichen Schäden. Die Seuche wird sehr leicht durch direkte Kontakte von Tier zu Tier, aber auch indirekt durch jeg-lichen Personen- und Fahrzeugverkehr sowie durch Produkte tierischer Herkunft (Achtung: Speise- und Küchenabfälle!) übertragen.
Durch Ihr umsichtiges Handeln und die konsequente Beachtung von Hygienemaßnahmen tragen Sie zum Schutz der hiesigen Klauentierbeständen bei. Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise:

1. Alle Tiere Ihres Betriebes (neben Klauentieren auch Pferde, Geflügel, Hunde und Katzen) sollten nicht frei laufen. Die Schadnagerbekämpfung muss intensiv durchgeführt werden.

2. Klauentiertransporte sind auf ein Minimum zu reduzieren. Zur Zeit sind diese im Landkreis Leer nur mit einer Ausnahmegenehmigung möglich.

3. Der Personen- und Fahrzeugverkehr auf Ihrem Betrieb sollte auf das absolut Notwendigste beschränkt werden. Der Betrieb ist gegen unkontrolliertes Befahren möglichst bereits an der Gehöftgrenze (Zaun, Tor, Kette, Hinweisschild) zu schützen, unbefugtes Betreten der Ställe (Schloß, Hinweisschild) ist zu verhindern. Wirtschafts- und Privatverkehr sollte strikt getrennt werden.

4. Sie sollten durch geeignete Maßnahmen dafür sorgen, dass z. B. die Post, die Tageszeitung, Lebensmittel (Bäckerei- oder Molkereifahrzeuge) u. ä. an der Gehöftgrenze angeliefert bzw. abgegeben werden (Verlegen des Briefkastens, Abnahme der Lebensmittel an der öf-fentlichen Straße).

5. Alle Fremdfahrzeuge, die Ihr Gehöft befahren müssen, sind vor dem Befahren und beim Verlassen des Betriebes zu desinfizieren (Rückenspritze, mit Desinfektionsmittel getränkte Matten, Durchfahrbecken o. ä.). Auch eigene Fahrzeuge sollten den Betrieb nur gereinigt und desinfiziert verlassen und vor dem Befahren des Gehöftes erneut desinfiziert werden.

6. Sie sollten sich bei Bezug von Futtermitteln versichern lassen, dass die Anlieferungsfahr-zeuge nicht für die Auslieferung in von MKS betroffenen Ländern oder Gebieten einge-setzt wurden.

7. Fahrzeuge der Tierkörperbeseitigungsanstalt sollten den Hof nicht befahren. Tote Tiere sind an der Gehöftgrenze in geeigneter Weise zu übergeben.

8. Der Personenverkehr in Ihren Ställen ist generell auf das absolut Notwendigste einzu-schränken. Personen, die Ihre Ställe dennoch betreten müssen, dürfen diese nur in Einweg- oder betriebseigener Schutzkleidung (Overall oder Kittel und Hose, Stiefel, Kopfbede-ckung) betreten. Beim Verlassen sind Hände und Schuhe zu reinigen und zu desinfizieren. Vorhandene Hygieneschleusen sollten konsequent benutzt werden. Alle Fremdgerätschaf-ten, die in Ihrem Stallbereich eingesetzt werden müssen (z. B. Schläuche für Futtermittel oder Milch), sind vor und nach ihrem Einsatz ggf. zu reinigen und immer zu desinfizieren.

9.Private Besucher sollten beim Betreten und Verlassen des Betriebes die Schuhe desinfizie-ren. Zu diesem Zweck eignen sich Desinfektionswannen bzw. -matten.

10.Zur Desinfektion von Schuhen, Geräten, Fahrzeugen etc. eignen sich grundsätzlich alle DVG-geprüften Desinfektionsmittel, die gegen unbehüllte Viren wirksam sind. Da das MKS-Virus säurelabil ist, sind Desinfektionsmittel auf Basis organischer Säuren zu emp-fehlen. Die angegebenen Gebrauchskonzentrationen gelten in der Regel für einen Tempera-turbereich um 20°C. Bei niedrigeren Temperaturen ist die Konzentration zu erhöhen (ver-doppeln). Zur Händedesinfektion sind entsprechende Desinfektionsmittel im Handel erhält-lich.

11.Besuche anderer landwirtschaftlicher Betriebe mit Tierhaltung sollten unterbleiben. Auch der Besuch von Veranstaltungen, auf denen viele Menschen zusammenkommen, sollte ü-berdacht werden.

12.Tierzukäufe sollten zum gegenwärtigen Zeitpunkt möglichst vermieden werden.

13.Der Weideauftrieb sollte so lange wie möglich hinausgezögert werden.

Diese Maßnahmen dienen zur Verhinderung der Ein- bzw. Verschleppung der MKS und soll-ten in Ihrem eigenen Interesse eingehalten werden.
Autor:Landkreis Leer

Redaktion - LeerOnline


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