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Titel:1000 EUR für die rechtliche Definition von "domain"!
Inhalt:Was ist eine domain? Da stellen wir uns mal janz dumm... oh nein, die guten alten Feuerzangenbowlen-Zeiten sind nun wirklich vorbei - und (rechtlich) komplizierter als "ene Dampfmaschin" ist die domain auch.

Domain: Das kann website sein, homepage, e-mail-Adresse, Internet-Protokolladresse, Festplattenspeicherplatz, Handels- und Diebesgut usw.

Domain: Das gibt's vor der Registrierung gar nicht, und danach kann man auch nicht immer sicher sein, wem sie gehört oder wer sie nutzt und nutzen darf und dafür rechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann.

Die rechtliche Einordnung einer domain beginnt im Kennzeichenrecht, geht über das Recht am Handelsnamen und dem bürgerlichen Namensrecht. Die domain hat einen objektiven Wert und ist "rechtsfähig", daher wurde die Pfändbarkeit von der Rechtssprechung überwiegend anerkannt (LG Essen Az. 11 T 370/99, CR 2000, 247; LG Düsseldorf Az. 25 T 59/01, q-seven.de; dagegen LG München I Az. 20 T 19368/00, www.bonnanwalt.de)

Ein Internetexperte will es nun genau wissen: Er hat am 13. März 2002 über die Mailingliste von www.netlaw.de 1000 EUR ausgelobt für den- oder diejenige, der/die ihm bis zum 31. Juli 2002 eine wasserdichte und umfassende rechtliche Definition dessen liefert, was eine domain eigentlich ist. Vorschläge können an domainpreisgeld@hase.net gesandt werden. Der Experte meint es ernst! Und für die Definition eines "Domainnutzers" legt er nochmal 200 EUR oben drauf. Denn auch die Frage, wer eine domain nutzt und nutzen darf (z.B. kein nameserver erreichbar- nameserver gibt Auskunft, aber nur CNAME-records enthalten - nur MX enthalten - nur Subdomains enthalten, keine CNAME-verzeichnete website enthalten...) ist technisch variantenreich und rechtlich ungeklärt. Der Experte weiss, wovon er redet: "Die Gleichheit von Domain und Website wollen wir mal weglassen - sonst könnte ich gleich auf 10k erhöhen, weil es ja doch nicht zu definieren ist."

Also, meine Damen und Herren Definitionskünstler: Kauen Sie es den Juristen vor, sonst verschlucken die sich noch an der technischen Entwicklung des Internet!

(copyright 2002: www.anwaltsbuero.com)
Rechtsvorschrift: 
Datum:17.3.02
Verfasser:Thomas Breitenbach
Fundstelle: 
e-mail:thomas@anwaltsbuero.com


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