Inhalt: | Das automatische Wählprogramm mit dem Namen "QDial11" ist besonders trickreich: Nach erfolgreicher Einwahl, die automatisch gestartet wird, löscht sich das Programm von der Festplatte.
Das ist wegen dann fehlender Beweismöglichkeit einer ungewollten Internetverbindung misslich. Allerdings erscheinen Dialogboxen oder Warnung nicht, sodass keine vertraglichen Ansprüche des Diensteanbieters begründet werden. Daher sollte diese Einwendung gegenüber dem Rechnungssteller jedenfalls erhoben und ein Einzelverbindungsnachweis verlangt werden.
In diesem Zusammenhang ist auch eine aktuelle Entscheidung des Landgerichts Berlin vom 02.Juli 2003 (Aktenzeichen 26 0 78/03) interessant, wonach der Einzelverbindungsnachweis nicht von der vorherigen Zahlung eines Entgeltes abhängt. Das Gericht hat nämlich einem Telekommunikations-Diensteanbieter "untersagt, zukünftig im geschäftlichen Verkehr in Bezug auf Telekommunikations- Dienstleistungen für die Öffentlichkeit von Verbrauchern, die eine Einwendung gegen die Höhe der in Rechnung gestellten Verbindungsentgelte erheben und die vor dem maßgeblichen Abrechnungszeitraum keine nach Einzelverbindungen aufgeschlüsselte Rechnung verlangt haben, vor der Aufschlüsselung des in Rechnung gestellten Verbindungsaufkommens nach den einzelnen Verbindungsdaten gem. § 16 TKV diese Aufschlüsselung von der vorherigen Zahlung eines Entgeltes (hier 23,20 ¤) abhängig zu machen."
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