| Datum | News | mehr | 12.08.09 | Aussteller gesucht für den 12. Heikendorfer Weihnachtsmarkt
Am 21. November veranstaltet der Förderverein der Jugendfeuerwehr Heikendorf e.V. den mittlerweile 12. Weihnachtsmarkt in der Mehrzweckhalle und in der Grund- und Hauptschule. Von 10 bis 19 Uhr sind die Verkaufsstände geöffnet und bieten den kleinen und großen Besuchern aus der gesamten Region Kulinarisches und Weihnachtliches an.
Hauptsächlich werden Bastel- und Kunstgewerbestände gesucht, aber auch andere schöne weihnachtliche Ideen sind willkommen.
Interessenten können sich telefonisch an den Marktleiter Stephan Utecht unter der Rufnummer: 01520 9134777 wenden. Der Kontakt per Email ist unter der Adresse: foerderverein@jf-heikendorf.de auch möglich. (jb)
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06.08.09 | Ausgebrannt - Innenministerium verbietet Himmelslaternen Rainer Wiegard: Romantisch, aber zu gefährlich
Mit der Romantik am Nachthimmel ist es bald vorbei. Wie Innenminister Rainer Wiegard am Donnerstag (6. August) in Kiel mitteilte, dürfen so genannte Himmelslaternen in Schleswig-Holstein nicht mehr aufsteigen. Dieses landesweite Verbot tritt am 28. August in Kraft. In der Zwischenzeit können die Kommunen ein entsprechendes Verbot für ihr Gebiet aussprechen. Wer gegen die neue Verbotsverordnung verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis 10.000 Euro geahndet werden kann.
"Die Brandgefahr ist zu groß und die Risiken sind nicht abzuschätzen", begründete Wiegard seine Entscheidung. Die Laternen seien nicht zu steuern. Selbst wenn man sie gemäß den Bestimmungen verwende, gehe von der offenen Wärmequelle der Lampions eine erhebliche Brandgefahr aus. Bei Schleswig-Holsteins Nachbarn in Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern gilt bereits ein entsprechendes Verbot; in Hamburg steht ein Verbot kurz bevor.
Himmelslaternen sind unbemannte Heißluftballone mit einer offenen Flamme und einem Ballon aus Reispapier, bei denen die Luft mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen erwärmt wird. Die offene Flamme erwärmt die Luft im Ballon und führt zum Auftrieb. Nach dem Start kann der Betreiber weder die Richtung noch sie Höhe des Ballons beeinflussen. Die Himmelslaternen erreichen Flugreichweiten von mehr als 5.000 Metern und Flughöhen von bis zu 400 Metern. Aufgrund des brennbaren Materials und der offenen Flamme besteht die große Gefahr am Landepunkt ein Feuer auszulösen.
Himmelslaternen haben in den vergangenen Monaten häufiger Brände verursacht. So stand am Neujahrstag 2009 ein Dachstuhl in Bad Harzburg in Flammen, im Herbst 2008 brannte eine Garage in Braunschweig. In Schleswig-Holstein verursachte eine Himmelslaterne am 7. Juni 2009 in Eutin einen Brand. Der bislang schlimmste Zwischenfall ereignete sich am Pfingstmontag 2009 in Siegen, wo ein zehnjähriger Junge ums Leben kam, weil eine auf den Wintergarten niedergehende Himmelslaterne einen Wohnungsbrand auslöste.
(Quelle: Pressemitteilung) (wal) | |
27.07.09 | Führerschein für Feuerwehren verkündet Verordnung in Kraft getreten / Länder regeln nun Durchführung vor Ort
Der Feuerwehr-Führerschein ist da: Mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt ist heute das Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes in Kraft getreten. Die Gesetzesänderung soll bis 4,75 Tonnen eine interne Ausbildung und Prüfung sowie bis 7,5 Tonnen Fahrzeuggewicht eine vereinfachte Ausbildung und Prüfung durch reguläre Fahrschulen ermöglichen.
„Wir freuen uns über das Inkrafttreten. Damit ist für die Feuerwehren das erreicht worden, was unter den gegebenen politischen Verhältnissen möglich war“, erklärt Hans-Peter Kröger, Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV). Die Durchführung des Feuerwehr-Führerscheins in den Feuerwehren vor Ort muss nun über die Länderebene geregelt werden.
Die Gesetzesänderung soll bis 4,75 Tonnen eine interne Ausbildung und Prüfung sowie bis 7,5 Tonnen Fahrzeuggewicht eine vereinfachte Ausbildung und Prüfung durch reguläre Fahrschulen ermöglichen.
Der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) hat sich mit Vertretern der Landesfeuerwehrverbände in den Gesprächen mit Ministerien und Politik in den vergangenen Monaten intensiv für Lösungen eingesetzt, damit bundesweit überschlägig 100.000 ehrenamtliche Einsatzkräfte mit ihrem Pkw-Führerschein auch wieder kleinere Feuerwehr-Fahrzeuge lenken dürfen. Dies ist durch EU-Recht seit einigen Jahren verboten und bedroht zunehmend die Einsatzfähigkeit Freiwilliger Feuerwehren, vor allem im ländlichen Raum.
„Der geplante Feuerwehr-Führerschein ist ein erster Erfolg. Wir haben in der jetzigen politischen Konstellation das Mögliche erreicht. Unser dauerhaftes Ziel bleibt die Anerkennung der Feuerwehr als Teil des Katastrophenschutzes im Sinne der Europäischen Führerscheinrichtlinie und darauf beruhend eine generelle Befreiung bis 7,5 Tonnen“, sagen DFV-Präsident Hans-Peter Kröger und der Vorsitzende des Landesfeuerwehrverbandes (LFV) Bayern, Alfons Weinzierl.
Für den Ausbilder zur Fahrerlaubnis bis 4,75 Tonnen, der zugleich auch Prüfer in der Feuerwehr sein kann, sollen nach den Vorstellungen des Verkehrsausschusses unter anderem folgende Bedingungen angesetzt werden: Er muss das 30. Lebensjahr vollendet haben und mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse C 1 sein. Weitere Festlegungen, zum Beispiel den Inhalt der internen Ausbildung, sollen die Länder individuell treffen. „Die Länder bekommen dadurch einen großen Spielraum, den sie nach ihren Gegebenheiten sinnvoll gestalten können“, erklärt DFV-Präsident Kröger.
Der bayerische LFV-Vorsitzende Alfons Weinzierl betont: „In den Ländern, wo die Regelung bis 4,75 Tonnen aufgrund der vielen kleinen Ortsfeuerwehren auch sinnvoll ist, legen wir Wert darauf, dass Ausbildung und Prüfung auf den am geringsten nötigen Aufwand begrenzt werden.“ Dies könne zum Beispiel im Rahmen der regulären Maschinistenausbildung erfolgen.
Bis 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht ist eine abgespeckte Ausbildung ohne theoretische Ausbildung und schriftliche Prüfung geplant, die mit maximal rund 700 Euro plus Prüfungsgebühr etwa zwischen ein Drittel und zur Hälfte günstiger sein könnte als die reguläre Fahrschulausbildung der Klasse C 1. Außerdem soll „C 1 Feuerwehr“ nach zwei Jahren Nutzung in der Feuerwehr zu einem vollwertigen Führerschein C 1 umgeschrieben werden können. „Dies soll auch ein Anreiz für junge Menschen sein, sich in den Feuerwehren zu engagieren“, sagt DFV-Präsident Kröger.
LFV-Vorsitzender Weinzierl bekräftigt: „Selbstverständlich werden wir nach einem Jahr sehen, ob der jetzt geplante Feuerwehr-Führerschein ein guter Kompromiss ist – da werden wir den Bundestag auch beim Wort nehmen. Unser langfristiges Ziel muss sein, dass Feuerwehrfahrzeuge bis zu 7,5 Tonnen ohne jeden zusätzlichen Aufwand gefahren werden dürfen, so wie dies jahrzehntelang möglich war.“
Nach der Beschlussfassung des Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes im Bundestag und dem Inkrafttreten muss zunächst noch die Umsetzung in den Ländern durch Rechtsverordnungen erfolgen. Erst dann kann der Feuerwehr-Führerschein in der Praxis umgesetzt werden.
Quelle: www.dfv.org (jb)
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21.07.09 | Einweihung des Anbau´s und der Tag der offenen Tür - Ein rundum gelungenes Paket
Am Samstag, 18. Juli um 11 Uhr übergab Bürgermeister Holger Pape den in Eigenleistung erstellten, ca.30qm grossen Anbau, seiner Bestimmung. In der anschliessenden Feier in der Fahrzeughalle der FF Neuheikendorf gab es dann auch nur lobende Worte für den Anbau, die mitwirkenden .....
Bericht mit Bildern in der OnlineChronik (mv)
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07.07.09 | 4. Aktionstag der Jugendfeuerwehren im Hansa-Park
Kiel/Sierksdorf. Es ist jedes Jahr ein Riesen-Event: Über 4000 Jugendliche aus den 416 Jugendwehren Schleswig- Holsteins werden am Samstag, dem 26. September, zum „4. Aktionstag der Jugendfeuerwehren“ im HANSAPARK Sierksdorf an der Ostsee erwartet. Die Jugendfeuerwehren kommen dann für 12,50 Euro / p.P. in den Hansa-Park. Enthalten ist darin noch ein Verzehrgutschein in Höhe von 2,50 Euro.
Deutschlands einziger Freizeitpark am Meer bietet den Jugendfeuerwehren einen tollen Tag mit viel Spiel, Spaß, Action und Informationen. Schirmherr ist Ministerpräsident Peter Harry Carstensen. Dieser ehrt an diesem Tag zum dritten Mal einen Ausbildungsbetrieb, der bei der Vergabe von Ausbildungsplätzen Jugendfeuerwehrangehörige bevorzugt. „Jugendliche in den Jugendfeuerwehren lernen Teamarbeit, soziale Kompetenz und können effektiv eingreifen, wenn es zu Notfällen in Betrieben kommt.
Insgesamt sind Feuerwehrangehörige immer eine Bereicherung für Betriebe“, sagt Landes-Jugendfeuerwehrwart Hauke Ohland. Der „4. Aktionstag der Jugendfeuerwehren“ ist eine Gemeinschaftsaktion des HANSAPARK mit dem Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein. Ziel des Verbandes ist es, ein attraktives Erlebnis für Mitglieder der Jugendabteilungen in den Feuerwehren zu schaffen und dieses Ehrenamt dadurch noch attraktiver zu machen. Der HANSA-PARK unterstützt den Tag durch außerordentlich günstige Sonderkonditionen für die Jugendfeuerwehren. „Mit dieser Maßnahme wollen wir die besondere und wichtige ehrenamtliche Arbeit in den Feuerwehren würdigen und unterstützen“, sagt HANSA-PARK-Geschäftsführer Andreas Leicht. Noch können sich Jugendfeuerwehren für den Aktionstag anmelden. Die Anmeldungen nehmen die jeweiligen Kreisjugendfeuerwehrwarte entgegen.
Quelle: Landesfeuerwehrverband SH (jb)
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30.06.09 | Notruf via Handy: Worauf Sie ab 1. Juli achten müssen
Notrufe lassen sich ab morgen nur noch mit aktiver SIM-Karte absetzen Wie berichtet sind Notrufe per Handy ab morgen nur noch mit eingelegter und betriebsbereiter SIM-Karte möglich. Dies geht aus der Notrufverordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie hervor, die im März in Kraft getreten ist. Nach Angaben des Ministeriums werden mit der Verordnung die rechtlichen Vorgaben des Telekommunikationsgesetzes für den Notruf ergänzt. Unter anderem werde in der Notrufverordnung neben der europaeinheitlichen Notrufnummer 112 die in Deutschland seit Jahrzehnten eingeführte Notrufnummer 110 festgeschrieben, die traditionell für den Polizei-Notruf genutzt wird. Die Änderung gegenüber dem bisherigen Verfahren, bei dem Notrufe auch ohne SIM-Karte mit dem Handy abgesetzt werden konnten, wurde laut Ministerium notwendig, um dem Missbrauch der Notrufnummer 112 Einhalt zu gebieten. In Spitzenzeiten seien nach Angaben der Notruf-Abfragestellen über 80 Prozent aller Anrufe missbräuchlich gewesen. Wegen der fehlenden Karte seien die Anrufer aber nicht zu ermitteln gewesen. Wird in Zukunft ein Notruf abgesetzt, führt dieser im Zweifelsfall auf den Inhaber des genutzten Mobilfunk-Anschlusses zurück - unabhängig davon, wer Handy und SIM-Karte tatsächlich nutzt. Notrufe aus Fremdnetzen sind weiterhin möglich Wer ein Handy möglicherweise nur zum möglichen Absetzen eines Notrufs bereithalten will, muss demnach spätestens ab morgen sicherstellen, dass sich darin eine freigeschaltete SIM-Karte befindet. Man muss allerdings nicht zwingend im eigenen Netz eingebucht sein. Aus einem Funkloch heraus, das von einem anderen Netz abgedeckt wird, lassen sich mit aktiver SIM-Karte weiterhin Notrufe absetzen. Während SIM-Karten von Laufzeitverträgen in der Regel nur nach einer Kündigung und nach Ablauf der Vertragslaufzeit abgeschaltet werden, müssen Nutzer von Prepaidkarten darauf achten, ihr Guthaben in den vom Anbieter vorgesehenen Intervallen nachzuladen. Zwar verfällt ggf. das Guthaben nicht mehr, aber die SIM-Karte kann dennoch vom Netzbetreiber, Service-Provider oder Discounter abgeschaltet werden. In diesem Fall ließe sich auch kein Notruf mehr absetzen. Auf die Neuregelung für den Notruf in den Mobilfunknetzen haben auch einige Handy-Hersteller reagiert. Bei ersten Geräten erscheint nach dem Einschalten ohne eingelegte aktive SIM-Karte im Display der Hinweis, dass auch Notrufe nur dann getätigt werden können, wenn der jeweilige Netzbetreiber dies unterstützt. Alternativen zum Notruf via Handy Vielerorts wird es zum Absetzen eines Notrufs kaum Alternativen zur Handy-Nutzung geben. An Autobahnen und Bundesstraßen sind jedoch auch Notruf-Säulen zu finden, die ohne eigenes Equipment funktionieren. Eine weitere Möglichkeit wäre die Nutzung einer Telefonzelle. Im Zweifelsfall kann man natürlich auch mögliche Anwohner oder Passanten bitten, den Notruf von ihrem Telefon aus absetzen zu können. An vollen Akku denken Wer wirklich ein Handy speziell und ausschließlich für den Notruf ins Auto legt, muss neben der freigeschalteten SIM-Karte naturgemäß auch für einen vollen Akku sorgen. Auch im ausgeschalteten Zustand entlädt sich der Akku, so dass dieser in regelmäßigen Abständen neu aufgeladen werden muss. Selbst ein mitggeführtes Ladekabel hilft bei vollständig entleertem Akku nicht immer weiter. Viele Handys funktionieren nämlich nur dann, wenn der Akku zumindest geringfügig aufgeladen wird.
Quelle: www.teltarif.de (jb)
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22.06.09 | Plan der Feuerwehren scheitert vorerst Unter zehn zu jung für den blauen Rock?
Wendtorf/Kreis Plön - In den Feuerwehren im Kreis rumort es gewaltig. Das Innenministerium hat dem als Pilotprojekt konzipierten Antrag, Kinder bereits ab acht Jahre (bisher erst ab zehn Jahre) in die Jugendfeuerwehr aufnehmen zu dürfen, mit dem Hinweis auf das Brandschutzgesetz eine Absage erteilt. Doch das soll nicht das letzte Wort gewesen sein. „Wir werden das so nicht hinnehmen. Wir wissen selbst, was im Brandschutzgesetz steht. Deshalb haben wir ja ein Pilotprojekt entwickelt, um in einer Testphase die Machbarkeit auszuprobieren und entsprechende Schlussfolgerungen abzuleiten“, erbost sich der Probsteier Amtswehrführer Jürgen Bandowski.
In ihrem im Januar eingereichten Konzept hatten die Feuerwehren der Ämter Probstei und Preetz-Land eine „drei- bis vierjährige Probephase“ vorgesehen, in der Kinder ab acht Jahren „spielerisch auf die Ausbildung in der Jugendfeuerwehr vorbereitet“ werden können. „Erziehung zur Nächstenhilfe, zu Gruppen- und Teamfähigkeit und die Förderung der sozialen Kompetenz“ durch „Spiel, Sport, Basteln, Verkehrs-, Brandschutz- und Gesundheitserziehung sowie den Besuch von Feuerwehren oder Museen, die sich mit diesem Thema auseinandersetzen“, beinhaltet das Konzept unter anderem.
Jährliche Erfahrungsaustausche und eine fachliche Auswertung sollen zeigen, ob die Absenkung des Einstiegsalters auf acht Jahre möglich sei. Wie in anderen Bundesländern bereits geschehen: „Mecklenburg-Vorpommern oder Thüringen machen es vor,“ weiß Bandowski.
Der Grund für das Pilotprojekt sei der seit langem verzeichnete Mitgliederschwund. „Wir brauchen die Kinder schon eher. Wenn sie zehn Jahre alt sind, ist oft schon alles gelaufen. Da spielen sie Tennis, Fußball und sind für die Jugendfeuerwehr verloren. Wir müssen früher das Interesse der Kinder für den Brandschutz wecken“, beschreibt Bandowski die Entwicklung. Landesweit starte man Werbeaktionen, aber dann müsse man Achtjährige nach Hause schicken. Er habe den Eindruck, auf Landesebene arbeite man „gegen die Basis“, so Bandowski.
Dem Hinweis des Landesjugendfeuerwehrwartes auf die damit einher gehenden besonderen Anforderungen an den Jugendwart begegnen die Antragsteller in ihrem Konzept mit der „Einbindung pädagogischer Fachkräfte und Begleitung durch Fachberater“.
„Wir sind uns doch der Herausforderung für die Jugendwarte und Betreuer bewusst“, erklärte Kreiswehrführer Helmut Müller. Diesen Aufgaben werden wir uns stellen, wie allen Aufgaben. In den vergangenen 75 Jahren hat sich die Feuerwehr ständig verändert. Wir brauchen die Jugendlichen, um unseren Nachwuchs zu sichern.“ Die Anzahl der Jugendwehren im Kreis sei zwar mit 45 konstant, aber die Mitgliederzahlen gingen deutlich zurück.
Müller kündigte eine landesweite Umfrage an. Landes- und Kreispolitiker sollen den Vorstoß unterstützen. „Dann werden wir eine Änderung des Brandschutzgesetzes beantragen“, so der Kreisbrandmeister.
Unterstützung für diese Kampagne gibt's übrigens nach Aussage von Bandowski bereits von „ganz oben“. Denn der Präsident des Bundesfeuerwehrverbandes, Hans-Peter Kröger, habe die Probsteier ermuntert, „am Ball zu bleiben.“
Quelle: KN Online URL: http://www.kn-online.de/lokales/ploen/?em_cnt=98558&em_loc=5
(jb)
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16.06.09 | Am Wochenende feierte die Altheikendorfer Knochenbruchgilde von 1709 ihren 300. Geburtstag. Die Feuerwehr Heikendorf hat die Veranstaltung unterstützt:
- Verkauf von Grillwaren durch die Jugendfeuerwehr - Teilnahme am großen Festumzug mit ca. 30 Kameraden - Ausgabe von Getränken beim Festumzug - Sicherung aller Umzüge durch Fahrzeugbegleitung.
Mehr Infos, Bilder und ein Video zum Festumzug gibt es in der OnlineChronik... (jb)
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15.06.09 | Nach dem Großbrand im Kieler Nordhafen vergangenen Freitag erreichte das Paraffin am Sonnabend den Strand in Kitzeberg. (wal)
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09.06.09 | Der Feuerwehr-Website-Wettbwerb 2009 ist entschieden
Zum zweiten Mal zeichnete Dräger am Freitag, 15. Mai im Deutschen Feuerwehr-Museum Fulda die besten Internet-Auftritte deutscher Feuerwehren aus.
Das Siegerteam des Feuerwehr-Website-Wettbewerbs 2009: Die Freiwillige Feuerwehr Roßdorf (Hessen), hier mit der Jury und Vertretern von Dräger. Die Bedeutung, die für noble Hotels fünf Sterne und für Spitzenrestaurants fünf Hauben besitzen, haben für Deutschlands Feuerwehren fünf Helme: Mit diesen zeichnete Dräger jetzt zum zweiten Mal nach 2007 Mal die besten Feuerwehr-Auftritte im Internet aus. Der Hauptpreis, eine Reise zur Steuben-Parade in New York, ging diesmal an das Team der Freiwilligen Feuerwehr Roßdorf (Hessen), auf den Plätzen 2 und 3 landeten der Kreisfeuerwehrverband Dachau (Bayern) und die Feuerwehr Löwenstein (Baden-Württemberg).
Mehr als 1.200 Feuerwehren aus ganz Deutschland hatten sich an dem von Dräger ausgeschriebenen und erneut unter der Schirmherrschaft des Deutschen Feuerwehrverbandes e.V. (DFV) stehenden Wettbewerbs beteiligt. Die besten von ihnen wurden (nach einem zweistufigen Juryverfahren) mit bis zu fünf Helmsymbolen ausgezeichnet. Auf Urkunden und auf Internet-Bannern (die als „Gütesiegel“ auf den preisgekrönten Homepages platziert werden können) werden die Auszeichnungen bis Ende Mai 2009 an die Teilnehmer verschickt.
Quelle: draeger.com/fww (jb)
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