Gemäß Bayerischer Gemeindeordnung sind alle Satzungen,
die die Stadt Bamberg erlässt, "ortsüblich" bekannt zu machen.
Das Baugesetzbuch schreibt darüber hinaus vor, dass weitere wichtige Verfahrensschritte,
insbesondere solche, die für die Öffentlichkeitsbeteiligung wichtig
sind, öffentlich bekannt zu machen sind. Die Bauleitplanung und das Besondere
Städtebaurecht sind damit Vorgänge, die in weit überdurchschnittlichem
Maß einer großen Bürgerbeteiligung unterliegen.
Wie Ortsübliche Bekanntmachungen zu erfolgen haben, ist
durch die Bekanntmachungsverordnung des Freistaates Bayern geregelt. In Bamberg
erfolgen die ortsüblichen Bekanntmachungen grundsätzlich im Amtlichen
Mitteilungsblatt der Stadt Bamberg. Dieses nennt sich "Rathaus
Journal" und erscheint in der Regel alle 14 Tage Freitags. |