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Stadtplanungsamt >>> Bekanntmachungen

Gemäß Bayerischer Gemeindeordnung sind alle Satzungen, die die Stadt Bamberg erlässt, "ortsüblich" bekannt zu machen. Das Baugesetzbuch schreibt darüber hinaus vor, dass weitere wichtige Verfahrensschritte, insbesondere solche, die für die Öffentlichkeitsbeteiligung wichtig sind, öffentlich bekannt zu machen sind. Die Bauleitplanung und das Besondere Städtebaurecht sind damit Vorgänge, die in weit überdurchschnittlichem Maß einer großen Bürgerbeteiligung unterliegen.

Wie Ortsübliche Bekanntmachungen zu erfolgen haben, ist durch die Bekanntmachungsverordnung des Freistaates Bayern geregelt. In Bamberg erfolgen die ortsüblichen Bekanntmachungen grundsätzlich im Amtlichen Mitteilungsblatt der Stadt Bamberg. Dieses nennt sich "Rathaus Journal" und erscheint in der Regel alle 14 Tage Freitags.

 

05.04.02
Öffentliche Auslegung von Bauleitplanentwürfen - Bebauungsplanentwurf 223 D 2 für den Bereich der Anwesen Tocklergasse 18,
20 sowie Färbergasse 10, 10a, 13, 14 und deren rückwärtige Grundstücksbereiche - "Bamberg-
Mitte".

 
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22.03.02
Öffentliche Auslegung von Bauleitplanentwürfen - Bebauungsplan-Entwurf Nr. 309 F für das Gebiet zwischen der Kirschäckerstraße, der Memmelsdorfer Straße und der Straße An der Breitenau

 
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08.03.02
Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung Nr. 212 H als Ergänzung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 212 E / 213 A für den Bereich der Coburger Straße und Kronacher Straße

 
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08.03.02
In Kraft getretener Bebauungsplan Nr. 304 B für den Bereich zwischen der Kronacher Straße, Gundelsheimer Straße und der Bahnlinie Bamberg - Scheßlitz

 
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22.02.02
In Kraft getretener Bebauungsplan 317 D für den Bereich Hegelstraße 81-85

 
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